1.1.1Gründe für die
TeilungenAb dem Jahre 1572 wurde Polen
als Adelsrepublik bezeichnet. Die Szlachta, der polnische Adel bildete den Sejm,
das polnische Parlament. Zur Aufgaben des Sejm gehörte auch die Wahl des
Königs. Die frühdemokratische Regierungsform wurde vielseits bewundert
und mit dem Begriff der „ goldenen Freiheit“
gekrönt.
Innerhalb des Sejm kam es aber selten zu
Übereinstimmungen, denn die Vielfalt der Interessen und die Konflikte
zwischen Magnaten und Kleinadel, sowie zwischen Katholiken und der Fraktion der
Protestanten, führten schon bald zur Reform- und
Handlungsunfähigkeit.
Die vollständige Lähmung entstand dann 1652 durch
das Liberum Veto. Liberum Veto besagt, daß ein einzelnes
Mitglied des Sejm durch sein Veto die Entscheidung des ganzen Sejm zu Fall
bringen kann.
Polen wurden zunehmend vom Ausland beeinflußt.
Ausländische Mächte, insbesondere Rußland und Preußen,
bemühten sich erfolgreich, durch Einflußnahme auf einzelne
Sejmmitglieder Entscheidungen zu ihren Gunsten, durchzusetzen. Besonders wichtig
war dabei die Wahl des Königs. In diesem Fall waren Preußen und
Rußland stets bemüht „ ihren“ Kandidaten, der die
Politik in ihren Sinn führen würde, zu
proklamieren. [3]
Nicht nur politisch wurde Polen so schwach, daß es
nicht mehr über sich selbst bestimmen konnte, sondern auch wirtschaftlich
kam es zur keiner Reform, die nötig gewesen wäre, um Polen aus dem
Dasein als agrarwirtschaftliches Land und somit der Abhängigkeit von guten
oder schlechten Ernten zu befreien.
Ein weiterer Grund lag in der Stärke der Nachbarn.
Preußen, Rußland, Österreich waren zu der Zeit die
mächtigsten Staaten Europas, besonders militärisch waren sie
übermächtig. So konnte ein schwaches Polen, umgeben von diesen
„Riesen“, nicht lange bestehen.
Gesellschaftlich hatte sich Polen seit den Zeiten der
„goldenen Freiheit“ wenig verändert, so daß viele
Gesellschaftsschichten z.B. Bürgertum nach einer Änderung
drängten, um die Vormachtstellung der Szlachta zu brechen.
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